|
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark sucht Erhebungsbeauftragte(Interviewer)
Im Jahr 2011 wird europaweit eine Volkszählung, der sogenannte „Zensus 2011“durchgeführt.
Die Hauptaufgabe des Landkreises ist dabei die Durchführung von Haushaltsbefragungen vor Ort. Für diese Befragung sucht der Landkreis Potsdam-Mittelmark ca. 400 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte.
Deren Aufgabe besteht darin, im Rahmen der Haushaltebefragungen und der Befragungen an Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften vor Ort die Existenz der dort wohnenden Personen festzustellen und zusammen mit den Einwohnerinnen und Einwohnern bzw. den Einrichtungsleitungen die Fragebögen auszufüllen.
Dafür werden die Erhebungsbeauftragten vorher geschult und in ihre Aufgabenbereiche eingewiesen. Für jeden Erhebungsbeauftragten wird eine
Aufwandsentschädigung gewährt. Pro Erhebungsbeauftragte bzw.
Erhebungsbeauftragten werden ca. 100 Interviews im Zeitraum Mai bis Juli 2011 angesetzt. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und einen gültigen Personalausweis besitzen.
Auch sollten Sie über gute Deutschkenntnisse verfügen, mobil und zeitlich flexibel sein. Da Sie während Ihrer Tätigkeit mit sensiblen Daten in Berührung kommen, setzen wir eine hohe Vertrauenswürdigkeit sowie Verschwiegenheit voraus.
Wer als Erhebungsbeauftragte bzw. Erhebungsbeauftragter beim Zensus 2011 mitarbeitenmöchte, wird gebeten, sich recht bald mit der Erhebungsstelle in Teltow in Verbindung zu setzen.
Erhebungsstelle Teltow Zensus 2011
Lankeweg 4
14513 Teltow
E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Für nähere Auskünfte erreichen Sie uns auch unter den Telefon-Nummern: 03328 / 318 - 301 oder - 302
Weitere Informationen erhalten Sie unter:
www.zensus2011.de
www.zensus-berlinbrandenburg.de
www.potsdam-mittelmark.de
weitere Informationen:
Ausschreibung Schiedsperson
In der Schiedsstelle der Gemeinde Stahnsdorf ist wegen Ausscheidens des stellvertretenden Schiedsmannes das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson (Schiedsmann/ Schiedsfrau) neu zu besetzen.
Der Schiedsstellenbereich umfasst das gesamte Gebiet der Gemeinde Stahnsdorf einschließlich der Ortsteile Güterfelde, Schenkenhorst und Sputendorf. Die Schiedsperson muss den räumlichen Schwerpunkt ihrer Lebensverhältnisse in der Gemeinde Stahnsdorf haben. Sie muss das Wahlrecht besitzen.Den Streitpersonen soll sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen begegnen können. Außerdem muss sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Ehrenamt geeignet sein.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Stahnsdorf für die Dauer von fünf Jahren. Die aktuelle Wahlperiode läuft noch bis zum 19.04.2012.
Interessierte Einwohner der Gemeinde Stahnsdorf, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, können sich bis zum 15. April 2011 bei:
Gemeinde Stahnsdorf
Personalwesen
Annastraße 3
14532 Stahnsdorf
schriftlich um dieses Ehrenamt bewerben.
Stahnsdorf, den 15. Februar 2011
|